Nur Wörter mit 2 oder mehr Zeichen werden akzeptiert.
Maximal 200 Zeichen insgesamt.
Leerzeichen werden zur Trennung von Worten verwendet, "" kann für die Suche nach ganzen Zeichenfolgen benutzt werden (keine Indexsuche).
UND, ODER und NICHT sind Suchoperatoren, die den standardmäßigen Operator überschreiben.
+/|/- entspricht UND, ODER und NICHT als Operatoren.
Alle Suchbegriffe werden in Kleinschreibung umgewandelt.
Umweltschutz und Umweltvorsorge sind seit vielen Jahren wichtige Planungsziele und als solche bei allen Maßnahmen öffentlicher und privater Träger umfassend zu beachten. Dabei erlangen vor allen Dingen immissionstechnische Aufgabenstellungen in den Kommunen und in der Privatwirtschaft zunehmend an Bedeutung. Gerade das Nebeneinander geeigneter technischer Methoden zur Ermittlung schädlicher Umwelteinwirkungen auf der einen und deren korrekte Beurteilung auf der anderen Seite stellt besondere Anforderungen und setzt ein hohes Maß an Fachwissen und entsprechende Erfahrungen voraus.
Die ISU arbeitet seit vielen Jahren nicht nur im Städtebau und in der Umweltplanung, sondern auch als unabhängiges Beratungsbüro im Bereich des Immissionsschutzes. Wir erstellen hierbei Fachgutachten und beraten unsere Auftraggeber in immissionstechnischen und -rechtlichen Fragestellungen.
Die enge Verknüpfung mit den anderen Aufgabenschwerpunkten unseres Büros bringt dabei zusätzliche Vorteile, denn auch die planerische Konfliktbewältigung gehört zu unseren Kernkompetenzen.
In der städtebaulichen Planung gewinnen Umweltschutz und Umweltvorsorge seit vielen Jahren stetig an Bedeutung. Egal ob es um die Erarbeitung einer Stadtentwicklungskonzeption, die Aufstellung eines Bebauungsplans oder ein konkretes Vorhaben in einer Gemengelage geht, ohne entsprechende fachlich fundierte Untersuchungen - insbesondere zum Schallschutz - kann heute kaum noch ein Plan verabschiedet werden.
Dabei sind nicht immer aufwendige schalltechnische Gutachten erforderlich – oft genügt bereits eine begleitende Beratung, um die Planung im Hinblick auf den Aspekt der Lärmimmissionen zu optimieren und potenzielle Konflikte zu lösen.
Da zu unserem Team sowohl Physiker und Umweltingenieure, als auch Stadtplaner gehören, können wir innovative Technik mit gestalterischer Kreativität verbinden und auf diese Weise auch komplexe Probleme bewältigen.
Unser Leistungsspektrum umfasst schalltechnische Untersuchungen und Gutachten ebenso wie die Ausarbeitung konkreter Planungsvorschläge oder rechtsverbindlicher Pläne. Besonders in schwierigen Fällen und bei anhängigen Rechtsstreitigkeiten bewährt sich dabei unsere interdisziplinäre Ausrichtung.
Seit der Einführung der Verkehrslärmschutzverordnung im Jahr 1990 gelten für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Straßen- oder Schienenverkehrswegen bundeseinheitliche Immissionsgrenzwerte, die bei entsprechenden Maßnahmen verbindlich einzuhalten sind. Im Hinblick auf die Zumutbarkeit von Geräuscheinwirkungen in schutzbedürftigen Gebieten entstehen aber dennoch vielfach Konflikte, da das subjektive Empfinden der Anwohner häufig anders ist, als die vom Planungsträger vorgelegten Berechnungen vermuten lassen.
Umso wichtiger ist es, entsprechende Kenngrößen durch moderne technische Berechnungsverfahren schnell zu erfassen und sicher zu beurteilen. Oft sind hierbei auch verschiedene Planungsvarianten zu betrachten und wertend nebeneinander zu stellen. Außerdem sind bei städtebaulichen Planungen im Rahmen der Abwägung z.B. auch die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ beachtlich, so dass die notwendige Rechtssicherheit nur gewährleistet werden kann, wenn ein Gutachten das Problem umfassend beleuchtet und ganzheitliche Lösungen aufzeigt.
Die ISU erarbeitet seit vielen Jahren entsprechende schalltechnische Untersuchungen für Straßenverkehrsbehörden, Kommunen und Planungsverbände und hat sich hierbei einen Ruf als zuverlässiger Partner der öffentlichen Hand erworben.
Zahlreiche Projekte aus den zurückliegenden Jahren belegen dies.
Mit ihrer Einführung im Jahr 1968 hat die TA Lärm dem Umweltschutz zu einem entscheidenden Durchbruch verholfen. Die hier niedergelegten Immissionsrichtwerte für gewerbliche und industrielle Anlagen haben in den Folgejahren zu einem nachhaltigen Wertewandel geführt und den Lärmschutz als ein wichtiges Planungsziel verankert.
Mit der Neufassung von 1998 wurde der Anwendungsbereich der TA Lärm sogar noch ausgedehnt. Außerdem wurden Mess- und Beurteilungsverfahren modernisiert. So können entsprechende schalltechnische Untersuchungen heute nur noch mit modernen Messgeräten und komplexen Berechnungsverfahren durchgeführt werden. Dies bedingt eine aufwendige technische Ausrüstung und qualifiziertes Personal.
Unser Büro erarbeitet Lärmgutachten im Zusammenhang mit klassischen gewerblichen und industriellen Anlagen, aber auch für die Ansiedlung von Supermärkten u.Ä.
Vermehrt gehören in jüngerer Zeit auch Untersuchungen zu den Auswirkungen von Windenergieanlagen zur täglichen Arbeit.
Alles was sich messen oder berechnen lässt, ist bei uns in guten Händen - und das sowohl bei eigenständigen Fachgutachten, als auch im Zusammenhang mit städtebaulichen Planungsvorhaben, bei denen neben der fachtechnischen Komponente auch der Abwägungsaspekt eine Rolle spielt und daher oft verschiedene Planungsvarianten mit schalltechnisch unterschiedlichen Auswirkungen durchgespielt werden müssen.
Neben den klassischen Aufgabenfeldern, wie etwa dem Straßen- und Schienenverkehrslärm oder auch dem Gewerbelärm, beschäftigt sich das Büro ISU seit ihrer Gründung auch mit Geräuschen im Zusammenhang mit Sport- und Freizeiteinrichtungen, Schießanlagen oder dem Fluglärm.
Entsprechende Themen sind nicht minder wichtig, denn während auf der einen Seite das Ruhebedürfnis weiter wächst und die Empfindlichkeit gegenüber störenden Umwelteinflüssen - an erster Stelle verursacht durch Lärm - in den vergangenen Jahren stetig zugenommen hat, führt auf der anderen Seite z.B. manche Freizeitaktivität zu einer Vermehrung der Geräuschimmissionen und zu einer erhöhten Umweltbelastung.
Heute werden auch für scheinbar unstrittige Vorhaben, wie z.B. den Bau eines Dorfgemeinschaftshauses oder einer Grillhütte immer häufiger schalltechnische Untersuchungen gefordert, weil sich Bewohner aus der Umgebung der Anlage gestört fühlen und gegen eine beantragte Genehmigung vorgehen.
Ohne ein entsprechendes Gutachten ist daher die Realisierung vieler Anlagen kaum noch möglich. Dies gilt natürlich auch für Sportanlagen, wie z.B. Fußballplätze und für viele andere Anlagen.
Das Büro ISU verfügt über langjährige Erfahrung bei der Erfassung und Beurteilung von Sport- und Freizeitlärm, Schießlärm usw. und erstellt Gutachten auf der Basis entsprechender Mess- oder Rechenwerte. Die korrekte rechtliche Beurteilung der gegebenen Situation ist dabei eine wichtige Voraussetzung zur Lösung der Planungsaufgabe.
Aufgrund europarechtlicher Vorgaben müssen sich die Kommunen heute mehr als früher mit Lärmeinwirkungen aufgrund verschiedener Quellen in ihrem Gemeindegebiet befassen. Das Stichwort heißt "Umgebungslärm“ und steht seit 2007 im Fokus vieler Städte und Gemeinden.
Während die ersten Stufen der Lärmaktionsplanung ab 2007 bzw. 2013 durchzuführen waren, steht nun eine weitere Stufe an, die auch viele kleinere Kommunen dazu verpflichtet, einen „Lärmaktionsplan“ aufzustellen. Das Büro ISU war bereits sehr früh auf diesem Feld tätig und profitiert dabei sowohl von seiner Erfahrung mit der klassischen Lärmminderungsplanung nach § 47a BImSchG, als auch von der breitgefächerten fachlichen Besetzung in Kooperation mit den Fachleuten aus den Bereichen Städtebau und Umweltplanung. Unser Augenmerk gilt dabei immer den "machbaren" Lösungen, denn eine rein fachtechnische Beurteilung ist oft nicht ausreichend, weil sie z.B. unverhältnismäßige Kosten verursacht oder Nachteile in anderer Hinsicht mit sich bringt.
Die interdisziplinäre Ausrichtung unseres Büros ist ein entscheidender Vorteil bei der Entwicklung angemessener Lärmaktionspläne, so dass wir unseren Auftraggebern optimierte, querschnittsorientierte Lösungen anbieten zu können.
Mit einer Emissionskontingentierung nach DIN 45691 ist eine wirksame Feinsteuerung bei der Planung von Industrie- und Gewerbegebieten in Zuordnung zu lärmempfindlichen Nutzungen, wie z.B. Wohngebieten, möglich.
Im Rahmen der Emissionskontingentierung werden die gewerblich genutzten Areale hinsichtlich der zulässigen Schallabstrahlung zoniert, wobei die verbindliche Festsetzung der sogenannten Lärmemissionskontingente -Lek- über Regelungen im Bebauungsplan zur Gliederung des Baugebietes erfolgt. Damit ist es möglich, die Nutzung einer Fläche unter Beachtung der maßgeblichen Schallschutzstandards in der Umgebung zu optimieren und auf diese Weise Konflikte gar nicht erst entstehen zu lassen.
Wir bieten Ihnen die erforderlichen schalltechnischen Modellrechnungen an, um die Emissionskontingente für den Bebauungsplan rechtssicher ableiten zu können und beraten Sie gerne auch bei der bauleitplanerischen Umsetzung. Ansiedlungswillige Gewerbe- und Industriebetriebe können wir unterstützen, ein auf die spezifischen schalltechnischen Bedürfnisse ihres Betriebes abgestimmtes Grundstück auszuwählen und/oder ihr Bauvorhaben an einem Standort schalltechnisch so zu optimieren, dass die vorgegebenen Emissionskontingente auch mit Blick auf künftige Entwicklungen eingehalten werden. Natürlich erstellen wir auch die erforderlichen Nachweise für die Baugenehmigungsbehörde.
In den zurückliegenden Jahren rücken immer häufiger auch Bau- und Raumakustische Fragestellungen in den Fokus.
Wir können Ihnen helfen, ein raumakustisches Gesamtkonzept für Ihr Vorhaben zu entwickeln und in Abstimmung mit den beteiligten Architekten und Fachplanern bauakustische und sonstige Vorgaben für die Planung in Einklang zu bringen. In diesem Zusammenhang von Belang sind einerseits die erhöhten Anforderungen an den Schallschutz von Fenstern und Außenbauteilen, andererseits aber auch die Raumakustik, also die Geräuschsituation im Inneren des Gebäudes – und das nicht nur bei Konzertsälen.
Auch im normalen Alltagsgeschehen kann eine optimierte akustische Umgebung von großer Bedeutung sein. Als Beispiele seien Schulen genannt, in denen der Lernerfolg durch geeignete raumakustische Maßnahmen nachweislich verbessert werden kann, aber auch Dorfgemeinschaftshäuser, die heute vielerlei Anforderungen zu erfüllen haben und bei deren Konzeption die Raumakustik von Anfang an mit einbezogen werden sollte.
Gerne lassen wir unsere Erfahrung auch bei Ihrem Bauvorhaben einfließen und unterstützen Sie bei der Neuplanung oder der Sanierung von Gebäuden aller Art.
Außer in den ausführlich beschriebenen Arbeitsfeldern des Lärmschutzes wurde das Büro ISU in den vergangenen Jahren auch im Zusammenhang mit anderen Projekten tätig. So führen wir beispielsweise Messungen für Schwingungen und Erschütterungen in der Umgebung gewerblicher und industrieller Anlagen durch, erstellen Gutachten in Bezug auf Luftverunreinigungen, aber auch für störende Lichtimmissionen u.Ä.
Wir beraten Städte und Gemeinden bei solchen Problemen und sind in diesem Zusammenhang auch für verschiedene größere Industrieunternehmen tätig. Zudem unterstützen wir Architekten und Bauherren bei der Optimierung ihrer Projekte, vom Dorfgemeinschaftshaus über die Konzerthalle bis zur industriellen Produktionsanlage.
Natürlich begleiten wir unsere Auftraggeber auch in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, beispielsweise für Windenergieanlagen, und erstellen die in diesem Zusammenhang erforderlichen Einzelgutachten. Die Aufgaben sind vielfältig und oftmals hoch komplex. Sie hier auch nur annähernd beschreiben zu wollen ist daher kaum möglich. Egal ob Raumordnungsverfahren für den Ausbau eines Großflughafens oder konkrete Anlagenplanung: die Konzeption effizienterer Immissionsschutzvorkehrungen und deren rechtssichere Umsetzung erlangen zunehmend an Bedeutung.
Sollten Sie Fragen zu bestimmten Problemfeldern haben - mögen sie auch noch so speziell anmuten - sprechen sie uns einfach an und nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne und haben schon oft - auch in schwierigen Situationen - zur Konfliktbewältigung beitragen können.
Inhaber
Dipl.-Ing., Freier Stadtplaner, Beratender Ingenieur
Tel.: 06561 9449 01
E-Mail: k.zimmermann@i-s-u.de