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Die Umweltplanung gehört neben dem Städtebau zu den Kernkompetenzen unseres Büros und ist längst zu einem unverzichtbaren Baustein auf allen Ebenen der räumlichen Entwicklung geworden.
Angefangen bei der Genehmigung von Vorhaben im kommunalen Umfeld, bis hin zu Großprojekten überregionaler Dimension – ohne naturschutzrechtliche Fachbeiträge, Umweltprüfungen oder Untersuchungen zum Vorkommen bestimmter Arten lässt sich heute fast keine Planung mehr realisieren.
Das Büro ISU erstellt Fachbeiträge und Gutachten zu Naturschutz und Landespflege – vom Raumordnungsverfahren bis zur Objektplanung. Durch einen maßstabsübergreifenden, integrativen Ansatz erreichen wir dabei ein hohes Maß an Planungssicherheit.
Im Bereich der Umweltplanung arbeiten wir dort, wo weitergehende Expertise gefragt ist, mit verschiedenen spezialisierten Fachbüros zusammen und können so sämtliche Umweltbelange umfassend und sachgerecht ermitteln, in den Planungsprozess einfließen lassen und gemäß dem ihnen zukommenden Gewicht in der Abwägung berücksichtigen.
Nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) ist die Berücksichtigung der Umweltbelange im Rahmen der Bauleitplanung seit vielen Jahren verpflichtend. Wir führen daher Umweltprüfungen sowohl im Rahmen der vorbereitenden als auch der verbindlichen Bauleitplanung durch und erstellen Umweltberichte zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Zudem erarbeiten wir Landschafts- und Grünordnungspläne und integrieren die relevanten Vorgaben im jeweiligen Planwerk.
Durch das enge Zusammenwirken mit den Kollegen aus dem Städtebau können Synergien genutzt und Kosten gesenkt werden. Außerdem entstehen hierdurch deutlich geringere Reibungsverluste, was für den Auftraggeber Zeitvorteile mit sich bringt.
Natürlich erstellen wir auch zu städtebaulichen Rahmenplanungen, Machbarkeitsstudien usw., die häufig im Vorfeld der Bauleitplanung durchgeführt werden, die erforderlichen Umweltfachgutachten, um planungsrelevante Sachverhalte möglichst frühzeitig zu klären und damit die notwendige Planungssicherheit zu erlangen. Das gilt natürlich auch für Raumordnungsverfahren, Zielabweichungsverfahren, Landesplanerische Stellungnahmen, NATURA 2000 - Verträglichkeitsprüfungen sowie naturschutzrechtliche Ausnahme- oder Befreiungsverfahren usw., die oft im Zuge der Vorbereitung eines Bauleitplanungsverfahrens erforderlich werden.
Zur naturschutzrechtlichen Genehmigung, beispielsweise von Windenergieanlagen, PV-Anlagen, Biogasanlagen u.Ä., aber auch bei Gewässerbaumaßnahmen, Wege- und Trassenplanungen, im Bergbau und bei vielen anderen Vorhaben, sind landschaftspflegerische Begleitplanungen unverzichtbar.
Entsprechende Pläne, die bisweilen auch als „Fachbeitrag Naturschutz“ bezeichnet werden, sind notwendiger Bestandteil im Rahmen der vorhabenbezogenen Eingriffsregelung. Bei bestimmten Vorhabentypen ist des Weiteren eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder Umweltverträglichkeitsstudie zu erarbeiten, die umfassende Kenntnisse aller umweltrelevanten Sachverhalte erfordert und das Zusammenwirken verschiedener Fachleute voraussetzt.
Wir sind in der Lage, solche Untersuchungen im eigenen Haus abzuwickeln und auch komplexe Planungsaufgaben fachlich zu begleiten. Wir verfügen über zahlreiche Referenzen auf diesem Gebiet und können unsere Erfahrung durch viele Projektbeispiele belegen. Bei Fragen zu diesem Themenfeld sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.
Neben naturschutzrechtlichen Fachbeiträgen, landschaftspflegerischen Begleitplänen u.Ä. sind nach Bundes- oder Landesrecht mitunter auch Umweltverträglichkeitsprüfungen oder Umweltverträglichkeitsstudien für bestimmte Vorhaben zu erarbeiten. Hier ist das Zusammenspiel verschiedener Fachleute notwendig, denn im Rahmen einer solchen Untersuchung sind vielerlei Einzelaspekte zu betrachten und schließlich in einem Dokument zusammenzuführen.
Dort, wo spezielle Gutachten notwendig werden, arbeiten wir seit vielen Jahren mit kompetenten Partnern zusammen, deren Fachkenntnis wir bei unserer Arbeit berücksichtigen.
Ergibt sich aus einem Planvorhaben, dass Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten sind, ist ein entsprechender Ausgleich erforderlich. Dies setzt eine sorgfältige fachliche Untersuchung voraus, denn nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben sind Ausgleichsmaßnahmen so zu konzipieren, dass sie einen größtmöglichen Nutzen entfalten, was aber nicht unbedingt heißt, dass sie auch aufwendig sein müssen. Oftmals ist mit vergleichsweise einfachen Mitteln, wie z.B. der Schaffung von Magergrünland, ein deutlich höherer Effekt zu erzielen als mit technisch aufwendigen Maßnahmen. Auch südexponierte Steinschüttungen, Totholzhaufen oder kleine Tümpel bieten für viele Tierarten geeignete Habitate und schaffen neue Lebensräume für die durch die Planung betroffene Art.
Müssen die Ausgleichsmaßnahmen bereits vor Durchführung des Eingriffs realisiert werden, spricht man von sogenannten „CEF-Maßnahmen“. Ihre Wirksamkeit muss nach strengen Maßstäben belegt sein und durch ein nachlaufendes Monitoring überprüft werden. Wir planen entsprechende Ausgleichsmaßnahmen, führen bei Bedarf die ökologische Baubegleitung durch und überwachen den Erfolg nach den gesetzlichen Vorgaben.
Unser Büro ist seit vielen Jahren auch in der Objektplanung tätig, beispielsweise wenn es darum geht, Freiflächengestaltungspläne für gewerbliche Grundstücke zu erstellen, die von Seiten der Genehmigungsbehörde in bestimmten Fällen als Auflage im Rahmen der Baugenehmigung gefordert werden.
In Laufe unseres Bestehens haben wir mehr als hundert solcher Pläne erarbeitet und damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung bauleitplanerischer Festsetzungen geleistet. Auch im Zuge wasserrechtlicher Planungen, beispielsweise bei Eingriffen in Gewässer oder bei der Konzeption von Rückhalte- oder Versickerungsanlagen, sind regelmäßig landschaftspflegerische Planungsbeiträge und Bepflanzungspläne zu erarbeiten. Wir sind seit vielen Jahren auch in diesem Aufgabenfeld tätig und arbeiten hierbei sowohl für Kommunen und sonstige Planungsträger als auch für Planungs- und Ingenieurbüros, die selbst über keine entsprechenden Spezialisten verfügen.
Weitere Beispiele unserer Tätigkeit im Bereich der Objektplanung sind Konzepte zur Bepflanzung von Lärmschutzanlagen, wie z.B. Lärmschutzwällen entlang von Straßen, die konkrete Planung und Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen oder auch die grünplanerische Gestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen sowie von Uferstreifen an Gewässern. Die Aufgaben sind vielfältig und werden bürointern stets im Zusammenwirken verschiedener Fachleute gelöst, so dass sowohl gestalterische als auch landespflegerische und naturschutzfachliche Anforderungen angemessen berücksichtigt werden können.
Geschäftsführer
Dipl.-Ing., Stadtplaner
Tel.: 06561 9449 01
E-Mail: k.hartmuth@i-s-u.de
Geschäftsführer
Dipl.-Ing., Stadtplaner, Beratender Ingenieur
Tel.: 06561 9449 01
E-Mail: k.zimmermann@i-s-u.de
Dipl.-Geogr.
Tel.: 06561 9449 20
E-Mail: o.gaab@i-s-u.de