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  • Umweltplanung

    Umweltbelange in der städtebaulichen Planung

    Die umfassende Berücksichtigung der Umweltbelange hat seit vielen Jahren einen besonderen Stellenwert in der städtebaulichen Planung. Ohne eine sachgerechte Berücksichtigung dieses Themas kann heute kein Bauleitplan mehr zur Rechtskraft geführt werden.

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  • Umweltplanung

    Landschaftspflegerische Begleitplanung / Umweltverträglichkeitsprüfungen

    Egal auf welcher Planungsebene: die landschaftspflegerische Begleitplanung ist unverzichtbarer Bestandteil vieler Planungskonzepte und gehört seit der Gründung des Büros ISU zu unseren Standardaufgaben.

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  • Umweltplanung

    Artenschutz

    Artenschutzrechtliche Untersuchungen und Gutachten aller Art gehören seit einigen Jahren neben der städtebaulichen Planung zu den wichtigsten Aufgabenfeldern unseres Büros. Die Spezialisten der ISU erstellen Gutachten zu verschiedenen Tierarten im Rahmen der Bauleitplanung oder im Zuge von Genehmigungsplanungen.

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  • Umweltplanung

    Fachgutachten zur Avifauna

    Egal ob Rotmilan, Schwarzstorch oder Wespenbussard. Das Vorkommen geschützter Vogelarten im Bereich raumbedeutsamer Planungsvorhaben, z.B. im Zuge der Konzeption von Windparks, kann ein Projekt zum scheitern bringen. Umso wichtiger ist es, die notwendigen Erfassungen frühzeitig durchzuführen. Nur so kann geprüft werden, ob geschützte Vogelarten vorkommen und inwieweit ihr Vorkommen Einfluss auf die Planung hat.

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  • Umweltplanung

    Fachgutachten zu Fledermäusen

    In Deutschland leben zahlreiche Fledermausarten, die alle streng geschützt sind. Ihr Vorkommen hat unter Umständen erheblichen Einfluss auf die Planung. Es ist insofern sinnvoll, bereits in einem frühen Planungsstadium herauszufinden, welche Arten durch ein Planungsvorhaben betroffen sind und ob sich der lokale Erhaltungszustand der Art durch die Umsetzung der Planung verschlechtern kann.

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  • Umweltplanung

    Sonstige artenschutzrechtliche Fachgutachten

    Nicht nur Vögel und Fledermäuse, auch andere Tiergruppen können „planungsrelevant“ sein, so dass in vielen Fällen auch hierzu entsprechende Fachgutachten erstellt werden müssen. Beispiele sind verschiedene Reptilienarten, aber auch Heuschrecken, Tagfalter u.Ä.

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  • Umweltplanung

    Planung von Ausgleichsmaßnahmen

    Die Planung naturschutzfachlicher Ausgleichsmaßnahmen erfordert große Sorgfalt und setzt umfangreiche Fachkenntnisse voraus. Dabei sind es oft nur vergleichsweise kleine und kostengünstige Ausgleichsmaßnahmen, die den Erfolg einer Planung sichern.

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  • Umweltplanung

    Objektplanung

    Freiflächengestaltungspläne für gewerbliche Grundstücke, landespflegerische Konzepte für Regenrückhalte- oder Versickerungsbecken und ähnliche Vorhaben sind fester Bestandteil unseres Angebotes für Kommunen und sonstige Planungsträger sowie Architektur- und Ingenieurbüros.

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Umweltplanung

Die Umweltplanung gehört neben dem Städtebau und dem Immissionsschutz zu den Kernkompetenzen unseres Büros und ist längst zu einem unverzichtbaren Baustein auf allen Ebenen der räumlichen Entwicklung geworden.
Angefangen bei der Genehmigung von Vorhaben im kommunalen Umfeld, bis hin zu Großprojekten überregionaler Dimension – ohne naturschutzrechtliche Fachbeiträge, Umweltprüfungen oder Untersuchungen zum Vorkommen bestimmter Arten lässt sich heute fast keine Planung mehr realisieren.
Das Büro ISU erstellt Fachbeiträge und Gutachten zu Naturschutz und Landespflege – vom Raumordnungsverfahren bis zur Objektplanung. Durch einen maßstabsübergreifenden, integrativen Ansatz erreichen wir dabei ein hohes Maß an Planungssicherheit.
Im Bereich der Umweltplanung beschäftigen wir Mitarbeiter unterschiedlicher Spezialisierungen und können durch das Zusammenspiel mit Fachleuten aus dem Städtebau und dem technischen Immissionsschutz sämtliche Umweltbelange umfassend und sachgerecht ermitteln, in den Planungsprozess einfließen lassen und gemäß dem ihnen zukommenden Gewicht in der Abwägung berücksichtigen.
Seit einigen Jahren sind wir auch vermehrt im Bereich des Artenschutzes tätig und verfügen mittlerweile hier über hochspezialisierte Mitarbeiter mit profunder Erfahrung.


Unsere Leistungen im Bereich Umweltplanung

Umweltbelange in der städtebaulichen Planung

Nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) ist die Berücksichtigung der Umweltbelange im Rahmen der Bauleitplanung seit vielen Jahren verpflichtend. Wir führen daher Umweltprüfungen sowohl im Rahmen der vorbereitenden, als auch der verbindlichen Bauleitplanung durch und erstellen Umweltberichte zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Zudem erarbeiten wir Landschafts- und Grünordnungspläne und integrieren die relevanten Vorgaben im jeweiligen Planwerk.
Durch das enge Zusammenwirken mit den Kollegen aus dem Städtebau können Synergien genutzt und Kosten gesenkt werden. Außerdem entstehen hierdurch deutlich geringere Reibungsverluste, was für den Auftraggeber Zeitvorteile mit sich bringt.
Natürlich erstellen wir auch zu städtebaulichen Rahmenplanungen, Machbarkeitsstudien usw., die häufig im Vorfeld der Bauleitplanung durchgeführt werden, die erforderlichen Umweltfachgutachten, um planungsrelevante Sachverhalte möglichst frühzeitig zu klären und damit die notwendige Planungssicherheit zu erlangen. Das gilt natürlich auch für Raumordnungsverfahren, Zielabweichungsverfahren, Landesplanerische Stellungnahmen usw., die oft im Zuge der Vorbereitung eines Bauleitplanungsverfahrens erforderlich werden.

Landschaftspflegerische Begleitplanung / Umweltverträglichkeitsprüfungen

Zur naturschutzrechtlichen Genehmigung, beispielsweise von Windenenergieanlagen, Biogasanlagen u.Ä., aber auch bei Gewässerbaumaßnahmen, Wege- und Trassenplanungen, im Bergbau und bei vielen anderen Vorhaben, sind landschaftspflegerische Begleitplanungen unverzichtbar.

Entsprechende Pläne, die bisweilen auch als „Fachbeitrag Naturschutz“ bezeichnet werden, sind notwendiger Bestandteil im Rahmen der vorhabenbezogenen Eingriffsregelung. Bei bestimmten Vorhabentypen ist des Weiteren eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder Umweltverträglichkeitsstudie zu erarbeiten, die umfassende Kenntnisse aller umweltrelevanten Sachverhalte erfordert und das Zusammenwirken verschiedener Fachleute voraussetzt.

Wir sind in der Lage, solche Untersuchungen im eigenen Haus abzuwickeln und auch komplexe Planungsaufgaben fachlich zu begleiten.Unser Mitarbeiterstab besteht aus Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen und reicht von Raum- und Umweltplanern, über Geografen und  Biologen, bis hin zu Umwelt- und Physikingenieuren.

Natürlich erstellen wir auch UVP-Vorprüfungen, die in vielen Fällen ausreichen, um den Erfordernissen der Umweltgesetzgebung zu entsprechen.

Wir verfügen über zahlreiche Referenzen auf diesem Gebiet und können unsere Erfahrung durch viele Projektbeispiele belegen. Bei Fragen zu diesem Themenfeld sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.

Artenschutz

Einzelne artenschutzrechtliche Schwerpunktthemen finden Sie unter Fachgutachten zur Avifauna, Fachgutachten zu Fledermäusen und sonstige artenschutzrechtliche Gutachten.

Sowohl zur Bauleitplanung, als auch zur konkreten Vorhabengenehmigung sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen des Besonderen Artenschutzes oftmals bereits im Vorfeld eines Projektes eingehende Artenschutzprüfungen erforderlich, um frühzeitig zu klären, ob planungsrelevante artenschutzrechtliche Tatbestände ausgeschlossen werden können oder weitere Untersuchungsschritte notwendig sind.
Um solche Artenschutzprüfungen rechtlich und fachlich sicher durchführen zu können, müssen in vielen Fällen faunistische Fachgutachten erstellt werden. Klassische Beispiele sind z.B. Untersuchungen zur Avifauna und zu Fledermäusen, bisweilen aber auch zu anderen Tierarten wie Tagfaltern, Amphibien, Reptilien, Wildkatzen oder Heuschrecken. Wir verfügen über das notwendige, erfahrene Fachpersonal und eine profunde Erfahrung bei solchen Erhebungen.

Selbst bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung (sogenannte „13a –Verfahren“) sind die Umweltbelange zu berücksichtigen und in manchen Bundesländern sind “Allgemeine Vorprüfungen“ zum Artenschutz sogar für jeden Bebauungsplan verpflichtend durchzuführen. 

Auch bei zahlreichen anderen Planungsvorhaben spielt der Artenschutz eine immer größere Rolle, worauf wir mit einer entsprechenden personellen und technischen Ausstattung reagiert haben. So können wir auch größere Projekte schnell und sicher abwickeln. Im Zusammenhang mit artenschutzfachlichen und –rechtlichen Fragestellungen sind oftmals auch Belange von NATURA 2000 zu klären, zu welchen wir dann die erforderlichen Verträglichkeitsprüfungen zu berührten FFH- und / oder Vogelschutzgebieten erstellen.

Werden naturschutzrechtliche Befreiungs- oder Ausnahmeanträge erforderlich, erstellen wir diese natürlich ebenfalls und liefern die fachlichen Begründungen hierfür. Auch bei der Planung von Ausgleichsmaßnahmen verfügen wir über weitreichende Projekterfahrung.

Artenschutzrechtliche Themen in der Übersicht:

Objektplanung

Unser Büro ist seit vielen Jahren auch in der Objektplanung tätig, beispielsweise wenn es darum geht, Freiflächengestaltungspläne für gewerbliche Grundstücke zu erstellen, die von Seiten der Genehmigungsbehörde in bestimmten Fällen als Auflage im Rahmen der Baugenehmigung gefordert werden.

In Laufe unseres Bestehens haben wir mehr als hundert solcher Pläne erarbeitet und damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung bauleitplanerischer Festsetzungen geleistet. Auch im Zuge wasserrechtlicher Planungen, beispielsweise bei Eingriffen in Gewässer oder bei der Konzeption von Rückhalte- oder Versickerungsanlagen, sind regelmäßig landschaftspflegerische Planungsbeiträge zu erarbeiten. Wir sind seit vielen Jahren auch in diesem Aufgabenfeld tätig und arbeiten hierbei sowohl für Kommunen und sonstige Planungsträger, als auch für Planungs- und Ingenieurbüros, die selbst über keine entsprechenden Spezialisten verfügen.

Weitere Beispiele unserer Tätigkeit im Bereich der Objektplanung sind Konzepte zur Bepflanzung von Lärmschutzanlagen, wie z.B. Lärmschutzwällen entlang von Straßen, die konkrete Planung und Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen oder auch die grünplanerische Gestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen sowie von Uferstreifen an Gewässern. Die Aufgaben sind vielfältig und werden bürointern stets im Zusammenwirken verschiedener Fachleute gelöst, so dass sowohl gestalterische, als auch landespflegerische und naturschutzfachliche Anforderungen angemessen berücksichtigt werden können.

Referenzen Umweltplanung

REG mbH & Co. KG

Stadt Arnsberg - Stadtteil Holzen: Planung einer Windenergieanlage - Faunistisches Fachgutachten

Anlass des erstellten faunistischen Fachgutachtens war die geplante Errichtung einer Windenergieanlage (WEA) innerhalb des Gebiets der kreisangehörigen Stadt Arnsberg im Hochsauerlandkreis.
Gemäß den Vorgaben des Leitfadens zur Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen gelten Vögel und Fledermäuse als besonders windkraftsensibel.
Daher wurden zum WEA-Vorhaben umfassende avifaunistische und fledermauskundliche Erfassungen durchgeführt.

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FACO Immobilien GmbH

Ortsgemeinde Irrel - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet „Fachmarktzentrum am Spitulersberg“:
Umweltbericht inkl. Grünordnungsplan sowie Artenschutzprüfung

In der Ortsgemeinde Irrel sollte als Konsequenz aus einem erstellten Einzelhandels- und Zentrenkonzept ein Vorhaben zur Nachverdichtung der nur unzureichend am Ort vorliegenden Warengruppen umgesetzt werden. Ziel der Planung war daher die Ansiedlung mehrerer Fachmärkte in direkter räumlicher Nähe zum Ortskern im damaligen Außenbereich.
Im Rahmen der zugehörigen Bauleitplanung mussten parallel sämtliche Umweltbelange umfassend erhoben, geprüft und bewertet werden. Im Zuge dessen hatte sich herausgestellt, dass insbesondere artenschutzfachliche- / rechtliche Belange vorhabenrelevant waren.

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Alte Zentrale Bad Ems KG, Cochem

Stadt Hillesheim – Bebauungsplan Teilgebiet „LIDL-Discountmarkt Kölner Straße“:
UVP-Vorprüfung (Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß UVPG)

Ein bestehender Lidl-Markt in der Stadt Hillesheim, Kölner Straße sollte zukunftsfähig gestaltet werden. Dazu war es vor allem erforderlich, dass Lidl die Verkaufsfläche erweitert inkl. einer damit verbundenen Gebäudevergrößerung.
Um die Baumaßnahme umsetzen zu können, sollte ein beschleunigter Bebauungsplan nach
§ 13a BauGB aufgestellt werden, welcher die erforderliche Grundlage für die baurechtliche Genehmigung darstellt.
Zu diesem Bebauungsplan musste gemäß Anlage 1 zum UVPG aufgrund des im Plangebiet vorhabenbedingt nun vorgesehenen großflächigen Einzelhandels mit einer zulässigen Geschossfläche von über 1.200 m² eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erarbeitet werden, um das beabsichtigte beschleunigte Bauleitplanverfahren nach § 13a BauGB zu ermöglichen.

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Zweckverband Flugplatz Bitburg

Bebauungsplan Nr. 9 "B Shelterbereich" -Grünordnung

Im Rahmen der naturschutzfachlichen Grünordnungsplanung fanden umfassende örtliche Bestandsaufnahmen von ‚Natur und Landschaft’ statt. Diese hatten zusammenfassend ergeben, dass im Plangebiet eine überdurchschnittliche Bedeutung für den örtlichen Arten- und Biotopschutz bestand, welche in der weiteren Bauleitplanung zu berücksichtigen war, insbesondere durch Festlegung verschiedener biotoptypenbezogener landespflegerischer Maßnahmen.

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B & P Windenergie

WEA Metzenhausen D-E - Landschaftspflegerischer Begleitplan

Die B & P Windenergie, Heiligenroth beabsichtigte die weiträumige Ergänzung des bestehenden örtlichen ‚Metzenhausener – Windparks‘ in einem Waldgebiet durch zwei Windenergieanlagen des Bautyps Vestas V 126. Zur naturschutzrechtlichen Genehmigung des Windparkvorhabens war die Erstellung eines Landschaftspflegerischen Begleitplans erforderlich, insbesondere um die Eingriffsregelung fachgerecht anzuwenden.

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LBM Gerolstein

Planung einer kreuzungsfreien Anbindung der Ortsgemeinden Messerich und Niederstedem an die B257 Faunistisches Fachgutachten

Das geplante Straßenbauvorhaben sieht die Herstellung einer kreuzungsfreien Anbindung der Ortslagen Messerich und Niederstedem an die B 257 vor. Zum geplanten Vorhaben wurden im Jahr 2016 faunistische Erfassungen durchgeführt, um einen aktuellen Stand über die im Untersuchungsgebiet brütenden Vogelarten sowie über örtliche Tagfalter zu erhalten, welche grundlegend waren für anschließende naturschutz- und artenschutzrechtliche Betrachtungen.

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Eifelbeton GmbH

Errichtung einer Betonmischanlage auf dem Flugplatz Bitburg: Freiflächengestaltungsplan

Auf Grundlage des Bebauungsplans Nr. 6 "Munitionslager" auf dem Flugplatz Bitburg musste im Rahmen der BMA-Vorhabengenehmigung eine objektbezogene Freiflächengestaltungsplanung erstellt werden, in welcher die bauleitplanerischen Vorgaben zur Grünordnung des Vorhabengrundstücks konkret umgesetzt wurden.

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Ansprechpartner Umweltplanung

Klaus Zimmermann

Inhaber        
Dipl.-Ing., Freier Stadtplaner, Beratender Ingenieur
Tel.: 06561 9449 01
E-Mail: k.zimmermann@i-s-u.de

Oliver Gaab

Abteilungsleiter Umweltplanung
Dipl.-Geogr.
Tel.: 06561 9449 20
E-Mail: o.gaab@i-s-u.de

Lukas Becker

M.Sc. Environmental Science
Tel.: 06561 9449 19
E-Mail: l.becker@i-s-u.de