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Ergibt sich aus einem Gutachten, einer sonstigen Untersuchung oder den Vorgaben einer Genehmigungsbehörde, dass ein Planvorhaben Eingriffe in Natur und Landschaft auslöst und daher nicht ohne einen entsprechenden Ausgleich durchgeführt werden kann, ist eine sorgfältige fachliche Planung notwendig, um die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen zu konzipieren. Hierbei geht es in aller Regel nicht um aufwendige, technische Bauwerke, wie z.B. eine Wildbrücke, sondern oft nur um die Suche nach geeigneten Flächen und deren Aufwertung für den speziellen Zweck. So reichen in vielen Fällen bereits südexponierte Steinschüttungen, Totholzhaufen oder kleine Tümpel aus, um neue Lebensräume für die betroffene Art zu schaffen.
Müssen die Ausgleichsmaßnahmen bereits vor Durchführung des Eingriffs realisiert werden, spricht man von sogenannten „CEF-Maßnahmen“. Ihre Wirksamkeit muss nach strengen Maßstäben belegt sein und durch ein nachlaufendes Monitoring überprüft werden. Wir planen entsprechende Ausgleichsmaßnahmen, führen die ökologische Baubegleitung durch und überwachen den Erfolg bei Erfordernis nach den gesetzlichen Vorgaben.