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Alle Fledermausarten unterliegen dem strengen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).
So sind beispielsweise vor dem Bau von Windenergieanlagen, aber möglicherweise auch vor dem Abriss von Gebäuden im Zuge sonstiger Bau- und Planungsmaßnahmen Untersuchungen zum Vorkommen entsprechender Arten unentbehrlich, denn die artenschutzrechtlichen Belange nach dem BNatSchG können nicht im Rahmen der Abwägung überwunden werden.
Unser Team erstellt in den vergangenen Jahren immer häufiger Fachgutachten zum Vorkommen geschützter Fledermausarten und kann sich dabei zum einen auf die langjährige Erfahrung seiner Mitarbeiter, zum anderen aber auch auf eine hochmoderne technische Ausstattung stützen, die beispielsweise für die Aufzeichnung und Auswertung von Fledermausrufen unentbehrlich ist. So führen wir z.B. nächtliche Detektorbegehungen mit anschließender Auswertung der ermittelten Rufsequenzen, aber bei Bedarf auch Netzfänge sowie Telemetrien durch.