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Die Umweltplanung gehört neben dem Städtebau und dem Immissionsschutz zu den Kernkompetenzen unseres Büros und ist längst zu einem unverzichtbaren Baustein auf allen Ebenen der räumlichen Entwicklung geworden.
Angefangen bei der Genehmigung von Vorhaben im kommunalen Umfeld, bis hin zu Großprojekten überregionaler Dimension – ohne naturschutzrechtliche Fachbeiträge, Umweltprüfungen oder Untersuchungen zum Vorkommen bestimmter Arten lässt sich heute fast keine Planung mehr realisieren.
Das Büro ISU erstellt Fachbeiträge und Gutachten zu Naturschutz und Landespflege – vom Raumordnungsverfahren bis zur Objektplanung. Durch einen maßstabsübergreifenden, integrativen Ansatz erreichen wir dabei ein hohes Maß an Planungssicherheit.
Im Bereich der Umweltplanung beschäftigen wir Mitarbeiter unterschiedlicher Spezialisierungen und können durch das Zusammenspiel mit Fachleuten aus dem Städtebau und dem technischen Immissionsschutz sämtliche Umweltbelange umfassend und sachgerecht ermitteln, in den Planungsprozess einfließen lassen und gemäß dem ihnen zukommenden Gewicht in der Abwägung berücksichtigen.
Seit einigen Jahren sind wir auch vermehrt im Bereich des Artenschutzes tätig und verfügen mittlerweile hier über hochspezialisierte Mitarbeiter mit profunder Erfahrung.
Nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) ist die Berücksichtigung der Umweltbelange im Rahmen der Bauleitplanung seit vielen Jahren verpflichtend. Wir führen daher Umweltprüfungen sowohl im Rahmen der vorbereitenden, als auch der verbindlichen Bauleitplanung durch und erstellen Umweltberichte zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Zudem erarbeiten wir Landschafts- und Grünordnungspläne und integrieren die relevanten Vorgaben im jeweiligen Planwerk.
Durch das enge Zusammenwirken mit den Kollegen aus dem Städtebau können Synergien genutzt und Kosten gesenkt werden. Außerdem entstehen hierdurch deutlich geringere Reibungsverluste, was für den Auftraggeber Zeitvorteile mit sich bringt.
Natürlich erstellen wir auch zu städtebaulichen Rahmenplanungen, Machbarkeitsstudien usw., die häufig im Vorfeld der Bauleitplanung durchgeführt werden, die erforderlichen Umweltfachgutachten, um planungsrelevante Sachverhalte möglichst frühzeitig zu klären und damit die notwendige Planungssicherheit zu erlangen. Das gilt natürlich auch für Raumordnungsverfahren, Zielabweichungsverfahren, Landesplanerische Stellungnahmen usw., die oft im Zuge der Vorbereitung eines Bauleitplanungsverfahrens erforderlich werden.
Zur naturschutzrechtlichen Genehmigung, beispielsweise von Windenenergieanlagen, Biogasanlagen u.Ä., aber auch bei Gewässerbaumaßnahmen, Wege- und Trassenplanungen, im Bergbau und bei vielen anderen Vorhaben, sind landschaftspflegerische Begleitplanungen unverzichtbar.
Entsprechende Pläne, die bisweilen auch als „Fachbeitrag Naturschutz“ bezeichnet werden, sind notwendiger Bestandteil im Rahmen der vorhabenbezogenen Eingriffsregelung. Bei bestimmten Vorhabentypen ist des Weiteren eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder Umweltverträglichkeitsstudie zu erarbeiten, die umfassende Kenntnisse aller umweltrelevanten Sachverhalte erfordert und das Zusammenwirken verschiedener Fachleute voraussetzt.
Wir sind in der Lage, solche Untersuchungen im eigenen Haus abzuwickeln und auch komplexe Planungsaufgaben fachlich zu begleiten.Unser Mitarbeiterstab besteht aus Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen und reicht von Raum- und Umweltplanern, über Geografen und Biologen, bis hin zu Umwelt- und Physikingenieuren.
Natürlich erstellen wir auch UVP-Vorprüfungen, die in vielen Fällen ausreichen, um den Erfordernissen der Umweltgesetzgebung zu entsprechen.
Wir verfügen über zahlreiche Referenzen auf diesem Gebiet und können unsere Erfahrung durch viele Projektbeispiele belegen. Bei Fragen zu diesem Themenfeld sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.
Einzelne artenschutzrechtliche Schwerpunktthemen finden Sie unter Fachgutachten zur Avifauna, Fachgutachten zu Fledermäusen und sonstige artenschutzrechtliche Gutachten.
Sowohl zur Bauleitplanung, als auch zur konkreten Vorhabengenehmigung sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen des Besonderen Artenschutzes oftmals bereits im Vorfeld eines Projektes eingehende Artenschutzprüfungen erforderlich, um frühzeitig zu klären, ob planungsrelevante artenschutzrechtliche Tatbestände ausgeschlossen werden können oder weitere Untersuchungsschritte notwendig sind.
Um solche Artenschutzprüfungen rechtlich und fachlich sicher durchführen zu können, müssen in vielen Fällen faunistische Fachgutachten erstellt werden. Klassische Beispiele sind z.B. Untersuchungen zur Avifauna und zu Fledermäusen, bisweilen aber auch zu anderen Tierarten wie Tagfaltern, Amphibien, Reptilien, Wildkatzen oder Heuschrecken. Wir verfügen über das notwendige, erfahrene Fachpersonal und eine profunde Erfahrung bei solchen Erhebungen.
Selbst bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung (sogenannte „13a –Verfahren“) sind die Umweltbelange zu berücksichtigen und in manchen Bundesländern sind “Allgemeine Vorprüfungen“ zum Artenschutz sogar für jeden Bebauungsplan verpflichtend durchzuführen.
Auch bei zahlreichen anderen Planungsvorhaben spielt der Artenschutz eine immer größere Rolle, worauf wir mit einer entsprechenden personellen und technischen Ausstattung reagiert haben. So können wir auch größere Projekte schnell und sicher abwickeln. Im Zusammenhang mit artenschutzfachlichen und –rechtlichen Fragestellungen sind oftmals auch Belange von NATURA 2000 zu klären, zu welchen wir dann die erforderlichen Verträglichkeitsprüfungen zu berührten FFH- und / oder Vogelschutzgebieten erstellen.
Werden naturschutzrechtliche Befreiungs- oder Ausnahmeanträge erforderlich, erstellen wir diese natürlich ebenfalls und liefern die fachlichen Begründungen hierfür. Auch bei der Planung von Ausgleichsmaßnahmen verfügen wir über weitreichende Projekterfahrung.
Artenschutzrechtliche Themen in der Übersicht:
Unser Büro ist seit vielen Jahren auch in der Objektplanung tätig, beispielsweise wenn es darum geht, Freiflächengestaltungspläne für gewerbliche Grundstücke zu erstellen, die von Seiten der Genehmigungsbehörde in bestimmten Fällen als Auflage im Rahmen der Baugenehmigung gefordert werden.
In Laufe unseres Bestehens haben wir mehr als hundert solcher Pläne erarbeitet und damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung bauleitplanerischer Festsetzungen geleistet. Auch im Zuge wasserrechtlicher Planungen, beispielsweise bei Eingriffen in Gewässer oder bei der Konzeption von Rückhalte- oder Versickerungsanlagen, sind regelmäßig landschaftspflegerische Planungsbeiträge zu erarbeiten. Wir sind seit vielen Jahren auch in diesem Aufgabenfeld tätig und arbeiten hierbei sowohl für Kommunen und sonstige Planungsträger, als auch für Planungs- und Ingenieurbüros, die selbst über keine entsprechenden Spezialisten verfügen.
Weitere Beispiele unserer Tätigkeit im Bereich der Objektplanung sind Konzepte zur Bepflanzung von Lärmschutzanlagen, wie z.B. Lärmschutzwällen entlang von Straßen, die konkrete Planung und Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen oder auch die grünplanerische Gestaltung von Straßen, Wegen und Plätzen sowie von Uferstreifen an Gewässern. Die Aufgaben sind vielfältig und werden bürointern stets im Zusammenwirken verschiedener Fachleute gelöst, so dass sowohl gestalterische, als auch landespflegerische und naturschutzfachliche Anforderungen angemessen berücksichtigt werden können.
Inhaber
Dipl.-Ing., Freier Stadtplaner, Beratender Ingenieur
Tel.: 06561 9449 01
E-Mail: k.zimmermann@i-s-u.de
Abteilungsleiter Umweltplanung
Dipl.-Geogr.
Tel.: 06561 9449 20
E-Mail: o.gaab@i-s-u.de