Regeln

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Bebauungspläne

Im Laufe unseres mehr als 25jährigen Bestehens haben wir hunderte von Bebauungsplänen für Städte und Gemeinden aller Größenordnungen erarbeitet und sind zudem für kommunale Zweckverbände und zahlreiche private Auftraggeber tätig. Das Spektrum reicht dabei vom Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) für ein kleines, innerörtliches Baugebiet über Pläne zur Ansiedlung großer Industriebetriebe bis hin zur Überplanung ehemaliger militärischer Flächen mit einer Größe von fast 500 ha und ganz unterschiedlichen Nutzungen.

Auch das Rechtsinstrumentarium des § 9 Abs. 2 BauGB wurde von uns schon mehrfach eingesetzt, um zeitlich gestaffelte Nutzungen größerer Areale, wie beispielsweise eine Landesgartenschau mit anschließender Wohnbebauung von Teilflächen, zu ermöglichen.
Die Aufgaben sind vielfältig und erfordern ein hohes Maß an Kreativität auf der einen und eine sichere Handhabung der zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente auf der anderen Seite. Wir bilden unsere Mitarbeiter daher ständig fort, um z.B. die neueste Rechtsprechung in unsere Festsetzungen einfließen zu lassen.

Der Inhaber des Büros ist zudem selbst als Referent für Bauleitplanung bei verschiedenen Institutionen, wie z.B. dem Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung -vhw- tätig und hält immer wieder Fachvorträge bei wissenschaftlichen Tagungen, etwa an der technischen Universität Kaiserslautern.

Gerne werden wir auch für Sie tätig, denn die Aufstellung von Bebauungsplänen gehört zu unseren Kernkompetenzen!

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