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Stadt Prüm - Bebauungsplan 'Wohnpark für Ferien und Freizeit'

Stadt Prüm - Bebauungsplan 'Wohnpark für Ferien und Freizeit'

In der Stadt Prüm befindet sich eine größere Feriensiedlung, die durch das Erholungswerk von Post und Telekom betrieben wird. Diese genügte den heutigen Anforderungen nicht mehr und sollte daher modernisiert und ausgebaut werden.

Um die anstehenden hohen Investitionen auch auf langfristige Sicht rechtfertigen zu können, musste die Planung die Option beinhalten, das Gebiet – wenn nötig – später auch zu einem allgemeinen Wohngebiet entwickeln zu können. Daher wurde ein Bebauungsplan nach dem damals gerade eingeführten § 9 Abs. 2 BauGB als "Bebauungsplan auf Zeit" erstellt, der verschiedene Bedingungen festlegte, unter denen eine veränderte Nachfolgenutzung in Frage kommt.

Der Plan besteht aus zwei eigenständigen Zeichnungen sowie einem Bündel an textlichen Festsetzungen und einer sehr ausführlichen Begründung, um die Voraussetzungen für die angestrebte Folgenutzung im Falle der Aufgabe der Ferienhaussiedlung hinreichend genau definieren und damit den rechtlichen Anforderungen an einen entsprechenden Bauleitplan Rechnung tragen zu können.

Projektfakten:

Auftraggeber

Erholungswerk Post Telekom


Ansprechpartner

Herr Mann


Planungszeitraum

2005