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Schalltechnische Untersuchung zur Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit Überprüfung einer älteren Geräuschkontingentierung mit deren Anpassung an den Stand der Technik und die aktuellen technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Im Geltungsbereich eines im Zuge einer Konversionsmaßmahme aufgestellten Bebauungsplans wollte die Stadt Wittlich die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben ermöglichen. Der Bebauungsplan war daher zu ändern. Neben den städtebaulichen Anforderungen waren dabei auch immissionstechnische Aspekte zu berücksichtigen. Vor allen Dingen war die bereits im Ursprungsplan festgesetzte Geräuschkontingentierung an den Stand der Technik anzupassen.
Das Büro ISU übertrug dabei im Auftrag einer der potenziellen Nutzer die seinerzeit auf der Grundlage des Beiblattes 1 zur DIN 18005 in Verbindung mit der TA Lärm ermittelte Geräuschkontingentierung in eine den heutigen Anforderungen entsprechende Emissionskontingentierung nach DIN 45691. Wesentliches Augenmerk wurde in diesem Zusammenhang auf die verlustfreie Beibehaltung der zulässigen Schallemissionskontingente gelegt, damit die Nutzbarkeit der Grundstücke nicht zusätzlich eingeschränkt werden musste. Um die Umsetzung im Zuge der Bauleitplanung sowie der späteren Genehmigungsverfahren zu erleichtern, wurden in Zusammenarbeit mit der ISU Bitburg, die für den städtebaulichen Teil der Planung verantwortlich war, zudem textliche Festsetzungen für ergänzende bauliche Schallschutzmaßnahmen erarbeitet.
Das Privatunternehmen möchte aus Datenschutzgründen nicht genannt werden
2015 bis 2016