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Alte Zentrale Bad Ems KG, Cochem

Stadt Hillesheim – Bebauungsplan Teilgebiet „LIDL-Discountmarkt Kölner Straße“:
UVP-Vorprüfung (Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß UVPG)

Ein bestehender Lidl-Markt in der Stadt Hillesheim, Kölner Straße sollte zukunftsfähig gestaltet werden. Dazu war es vor allem erforderlich, dass Lidl die Verkaufsfläche erweitert inkl. einer damit verbundenen Gebäudevergrößerung.
Um die Baumaßnahme umsetzen zu können, sollte ein beschleunigter Bebauungsplan nach
§ 13a BauGB aufgestellt werden, welcher die erforderliche Grundlage für die baurechtliche Genehmigung darstellt.
Zu diesem Bebauungsplan musste gemäß Anlage 1 zum UVPG aufgrund des im Plangebiet vorhabenbedingt nun vorgesehenen großflächigen Einzelhandels mit einer zulässigen Geschossfläche von über 1.200 m² eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erarbeitet werden, um das beabsichtigte beschleunigte Bauleitplanverfahren nach § 13a BauGB zu ermöglichen.

UVP-Vorprüfung (Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß UVPG)

Diese allgemeine UVP-Vorprüfung wurde materiell-rechtlich auf Grundlage der Kriterien in der Anlage 3 zum UVPG durchgeführt.
Der Vorhabenträger hatte im Rahmen einer überschlägigen Prüfung – auf der Grundlage vorhandener Erkenntnisse - unter Berücksichtigung definierter Kriterien und Maßstäbe festzustellen, ob der Bebauungsplan erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann.
Zur Vorbereitung der Vorprüfung ist der Vorhabenträger zudem seit neuestem verpflichtet, der zuständigen Behörde geeignete Angaben nach Anlage 2 UVPG zu den Merkmalen des Neuvorhabens und des Standorts sowie zu den möglichen erheblichen Umweltauswirkungen des Neuvorhabens zu übermitteln.
Entsprechende Angaben / Unterlagen wurden der Kreisverwaltung Vulkaneifel übermittelt; Belange von Natur und Landschaft standen demnach dem Vorhaben nicht entgegen.
Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen waren schließlich nach vollzogener UVP-Vorprüfung nicht zu erwarten, insbesondere da die möglichen Auswirkungen des Vorhabens voraussichtlich unerheblich sind und / oder durch geplante Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen offensichtlich in ihrer Erheblichkeit ausgeschlossen werden sowie keine maßgeblichen Schutzgebiete / -objekte, insbesondere NATURA 2000-Gebiete, beeinträchtigt werden.
Die Durchführung einer vollständigen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) war daher nicht erforderlich. Das beabsichtigte beschleunigte Bauleitplanverfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) war somit möglich.

Projektfakten:

Auftraggeber

Alte Zentrale Bad Ems KG, Cochem


Ansprechpartner

Herr Dietmar Gäbert


Planungszeitraum

2017 - 2018