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Die <link http: www.wirtgen-group.com _blank>Firma Wirtgen, einer der größten Baumaschinenhersteller der Welt und insbesondere bekannt durch ihre Großfräsen für Fahrbahnbeläge, ist in der Ortsgemeinde Windhagen, Verbandsgemeinde Asbach ansässig und beabsichtigte hier die Erweiterung ihres Betriebes sowie die entsprechende Entwicklung baulicher Anlagen im bisherigen Außenbereich.
Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des diesbezüglich aufzustellenden Bebauungsplans waren auch Flächen betroffen, die gemäß § 24 Abs.2 LPflG (heute § 28 Abs.3 LNatSchG) pauschal geschützt sind (Quellbereich). Das Nutzungskonzept erforderte jedoch eine Beseitigung durch Verfüllung dieser geschützten Flächen, denn ansonsten wären die Pläne des Unternehmens, das auf der Fläche auch eine größere Zahl neuer Arbeitsplätze schaffen wollte, nicht umsetzbar gewesen. Insofern war eine Befreiung von den landespflegerischen Schutzbestimmungen erforderlich, die gemäß § 38 LPflG (heute § 48 LNatSchG) im Auftrag der Firma Wirtgen mit einer entsprechenden gutachtlichen Ausarbeitung zu begründen war.
Der eingereichte Befreiungsantrag führte schließlich zum Ziel und wurde nach kurzem Verfahren genehmigt. Auf dem rund 32 ha großen Werksgelände am Standort Windhagen arbeiten heute mehr als 1.200 Mitarbeiter, die 47 verschiedene Maschinentypen herstellen. Zur Wirtgen Group gehören weitere namhafte Unternehmen der Baumaschinenindustrie, die ihre Produkte weltweit vertreiben.
Firma Wirtgen, Windhagen
Herr Christ, Bauamt der VG Asbach
2003