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Zu einem Bebauungsplan einer typischen Innenentwicklung in der OG Bollendorf (VG Südeifel, Eifelkreis Bitburg-Prüm) gemäß § 13a BauGB musste eine Artenschutzprüfung durchgeführt werden, da mögliche planungsrelevante artenschutzrechtliche Tatbestände per se nicht ausgeschlossen werden konnten, obgleich die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung zum Plangebiet nicht anzuwenden ist (planungsrechtlicher Innenbereich).
Hierzu wurde eine artenschutzbezogene Erfassung / Kartierung der Biotop- und Nutzungstypen vollzogen und dokumentiert. Aufgrund dieser Bestandsaufnahme wurde eine mögliche Artenschutzrelevanz einer örtlichen Scheune vermutet; daher wurde zu dieser Scheune eine spezielle faunistische Untersuchung veranlasst, insbesondere da dieses Scheunengebäude voraussichtlich im Zuge der späteren Umsetzung der Bauleitplanung abgerissen werden soll.
Die Artenschutzprüfung ergab schließlich für die untersuchte Scheune, dass die geplanten Abbrucharbeiten nur in bestimmten Wintermonaten zulässig sind.
Ansonsten kann die erzielte Mischbebauung im Plangebiet jedoch wie seitens der Ortsgemeinde Bollendorf beabsichtigt nach Durchführung der Artenschutzprüfung umgesetzt werden.
Ortsgemeinde Bollendorf
VGV Südeifel, Herr Bermes
2012-2014