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Land Berlin - Land Brandenburg

Plausibilitätsprüfung zur Lärmbetroffenheit im Umfeld des Großflughafens Berlin-Schönefeld sowie der Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin Tempelhof

Plausibilitätsprüfung zur Lärmbetroffenheit im Umfeld des Großflughafens Berlin-Schönefeld sowie der Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin Tempelhof im Zuge der Neuaufstellung des Landesentwicklungsprogramms Flughafenstandortsicherung

Die Verringerung der Anzahl der durch Fluglärm betroffenen Anwohner ist ein wesentlicher Aspekt für die geplante Schließung der Flughäfen Berlin-Tegel und Berlin-Tempelhof und die beabsichtigte künftige Konzentration des Luftverkehrs auf den Flughafen Berlin-Schönefeld.

Er soll als Großflughafen, Berlin Brandenburg International (BBI)' eine wichtige Rolle als Drehscheibe im internationalen Luftverkehr spielen.

Bei der Flughafenplanung wurden in den Ländern Berlin und Brandenburg im Zuge verschiedener Planungsverfahren (Raumordnungsverfahren, Landesentwicklungspläne, Planfeststellungsantrag) Abschätzungen zur Lärmbetroffenheit im Umfeld der jeweiligen Flughäfen vorgenommen, um so Aussagen im Hinblick auf die künftig zu erwartende Entlastung um die bestehenden Flughäfen und die Mehrbelastung im Süden Berlins, also um den geplanten Großflughafen, zu erhalten.

Da die bisherigen Untersuchungen teilweise schon älteren Datums waren und zudem auf unterschiedlichen Ausgangsdaten basierten, sollte in einer zusammenfassenden Untersuchung analysiert werden, ob die zuvor angestellten Überlegungen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm richtig und ausreichend sind und die zuständige Behörde in den seinerzeitigen Verfahren abwägungsfehlerfrei gehandelt hat.

Die Aufgabenstellung

Zu diesem Zweck hat die gemeinsame Landesplanungsbehörde der Länder Berlin und Brandenburg die isu GmbH beauftragt, eine entsprechende Untersuchung zu erstellen, wobei die zur Prüfung übergebenen Unterlagen kritisch zu bewerten und Vorschläge für die künftige Behandlung der Lärmproblematik im Umfeld von Berlin zu unterbreiten waren.

In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Isophonendarstellungen der Lärmsituation an den bislang drei Luftverkehrsstandorten - unterschieden nach dem Status-quo und der Planfeststellung für den Endausbau analysiert.

In der 'Plausibilitätsprüfung der Angaben im LEP FS - Entwurf zur Lärmbetroffenheit im Umfeld der Flughäfen Berlin-Tegel, -Tempelhof und -Schönefeld' (kurz 'Plausibilitätsprüfung Lärmbetroffenheit LEP FS') waren mehrere fachliche und rechtliche Themenkomplexe zu behandeln, wobei unter anderem zu prüfen war, ob bei der bisherigen Begutachtung die im Entwurf des Landesentwicklungsplans Flughafenstandortentwicklung dargestellte Ermittlung lärmbetroffener Anwohner auf Grundlage der ermittelten Lärmkonturen plausibel und begründet ist und damit auch einer gerichtlichen Überprüfung standhält.

Des weiteren war zu untersuchen, ob die schon 1994 berechneten Lärmkonturen im Umfeld der Flughäfen Tegel und Tempelhof noch verwendbar sind und ob die seinerzeit ermittelten Werte mit den Werten vergleichbar sind, die auf Basis aktueller Berechnungen für Schönefeld erhoben wurden.

Außerdem galt es zu klären, inwieweit die maximale zukünftige Lärmbelastung am Standort Schönefeld anhand bestimmter Lärmkonturen dargestellt werden kann und ob und inwieweit im Zuge künftiger Verfahren ggf. weitergehende Berechnungen anzustellen sind.

Das Gutachten

Besonderer Wert wurde auf eine allgemeinverständliche und nachvollziehbare Darstellung gelegt, da das Gutachten der isu GmbH auch als Grundlage für künftige Beteiligungsverfahren herangezogen werden soll.

Der Bericht sollte zu diesem Zweck auch eine Übersicht zu Grundlagen und Zusammenhängen der fluglärmrelevanten Rechtsvorschriften und Empfehlungen enthalten und eine Methodik hinsichtlich einer aus schalltechnischer Sicht sinnvollen Vorgehensweise bei der Abgrenzung von Lärmschutzbereichen nach dem Fluglärmgesetz, Lärmkonturen nach der LAI-Leitlinie u.ä. beschreiben und hinsichtlich ihrer Berechnungsverfahren, zugrunde liegenden Annahmen, wesentlichen Unterschiede usw. charakterisieren.

Schlussendlich war zu bewerten, ob die in die raumordnerische Abwägung eingestellten Belange und Festlegungen zur Lärmbetroffenheit den o.g. fachlichen Anforderung genügen und die Raumverträglichkeit des neuen Flughafenstandortes sicherstellen.

Besondere Anforderungen

Das Gutachten hatte sich insofern mit einer sehr komplexen planerischen, rechtlichen und lärmtechnischen Problemlage zu beschäftigen, die insbesondere aufgrund ihrer langen Vorgeschichte, der Vielzahl der bereits vorliegenden und bei der Prüfung zu berücksichtigenden Unterlagen sowie aufgrund der unterschiedlichen Herangehensweise und Berechnungsmethodik der vorhandenen Gutachten einige Schwierigkeiten aufwarf und zudem vor dem Hintergrund anstehender politischer Entscheidungen in relativ kurzer Zeit abzuarbeiten war.

Der Auftrag für das Gutachten wurde im Dezember 2002 erteilt. Das Projekt wurde nach Vorlage des Abschlussberichts bei der gemeinsamen Landesplanungsbehörde der Länder Berlin und Brandenburg im April 2003 endgültig abgeschlossen.

Projektfakten:

Auftraggeber

Oberste Planungsbehörde der Länder Berlin und Brandenburg


Ansprechpartner

Herr Vogel


Planungszeitraum

2002-2003